Hundezentrum Baumann
Unsere Leistungen rund um den Hund

Niedersächsischer Hundeführerschein
Prüfungsort in 49744 Geeste


Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen

Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung erbringen. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1 Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig der Rasse.

In einer Familie benötigt nur derjenige die Sachkundeprüfung/den Hundeführerschein, der als Hunde-Halter bei der Stadt gemeldet ist. Alle anderen Familienmitglieder brauchen die Sachkundeprüfung nicht.

Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

Der theoretische Prüfungsteil muss laut Gesetz vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgen, der praktische Prüfungsteil innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.

Die Dauer der theoretischen Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.

Es gibt insgesamt 5 Kategorien mit jeweils 7 Fragen.

Die 5 Kategorien lauten:

- Die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts

- Das Sozialverhalten von Hunden und rassespeziefische Eigenschaften von Hunden

- Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden

- Das Erziehen und Ausbilden von Hunden

- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Zu jeder dieser Fragen gibt es immer nur eine richtige Antwort. Um die Prüfung zu bestehen müssen in jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden, außerdem müssen insgesamt mindestens 70% der Fragen richtig beantwortet sein.

Unter www.ml.niedersachsen.de (dort als Suchbegriff Hundeführerschein eingeben) werden unter anderem auch Beispielfragen zur theoretischen Prüfung auf der Homepage veröffentlicht, damit Hundehalter sich einen Überblick über alles Wissenswerte verschaffen können.


Bei bestandener theoretischer Prüfung soll bei der praktische Prüfung (ca. 60 Minuten) das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter gezeigt werden. Die Prüfung wird an mindestens zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten (verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich) absolviert.

Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. Erlaubt sind Hör-und/oder Sichtzeichen. Der Vierbeiner darf bei korrektem Verhalten belohnt werden. Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund durchgeführt werden.

Kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen.

Prüfungsinhalte sind beispielsweise:

- Handling am Hund (zum Beispiel Zähn-/, Ohren-/ und Pfotenkontrolle)

- Kontrolliertes Gehen an der Leine

- Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen)

- Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen)

- Begegnung mit anderen Personen (zum Beispiel Spaziergänger. Menschengruppe)

- Begegnung mit anderen Hunden

- Gehen an stärker befahrener Straße

- Überqueren einer befahrenen Straße

- Begegnung mit beispielsweise Radfahrern, Kinderwagen etc.

Wenn der Pfrüfling den Hund verantwortungsvoll, vorausschauend und sicher durch die Prüfungssituationen führen kann, ist die Prüfung erfolgreich abgelegt. Dabei soll der Hundeführer den Hund in den Prüfungssituationen führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden oder des Straßenverkehrs.

Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling den Hund nicht unter Kontrolle hat, sich unangemessen verhält oder von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert.


Für den Hundeführerschein müssen keine Übungsstunden wie bei einem normalen Führerschein gemacht werden, vorbereitende Kurse können auf freiwilliger Basis hier bei uns in der Hundeschule abgelegt werden. Die Kursangebote dazu finden sie unter der Rubrik Kurse in Geeste in unserem Kurs-Kalender.

Wenn Sie die Prüfung ohne Vorbereitung ablegen möchten, bitten wir zur Vereinbarung eines Prüfungstermins um eine E-Mail.

Kosten: 70,00 Euro für die theoretische Prüfung, 80,00 Euro für die praktische Prüfung


Die Zulassung als Prüfer zur Abnahme der Sachkunde nach §3 NHundG beim zuständigen Landkreis und Ministerium liegt vor.

Teilnahme nur möglich mit gültigem Impfpass und einem Nachweis zur Hundehalterhaftpflicht.